Lohnsteuerhilfevereine - Finanzmanagement Hamburg

Lohnsteuerhilfevereine


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.11.2010 ist die Verordnung zur Änderung der steuerlichen Verordnungen vom 17.11.2010 in Kraft getreten. Danach sind Lohnsteuerhilfevereine nunmehr verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 50.000 € und einer Jahreshöchstleistung von mindestens 200.000 € für alle Schadensfälle im Versicherungsjahr zu unterhalten.

Als erfahrene Finanz- und Versicherungsmakler beraten wir seit über 15 Jahren Privatpersonen, Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Unternehmen in allen Bereichen der Finanzplanung und Risikovorsorge und können Ihnen nun verbesserte Konditionen zur Verfügung stellen. Dies wären zum Beispiel:

VSU VermögensschädenJahresnettobeitrage (SB 250 €)
100.000 € (2-fach max.)250,00 €
200.000 € (2-fach max.)375,00 €
500.000 € (2-fach max.)675,00 €

Wenn auch Sie von unseren Rahmenkonditionen profitieren möchten, klicken Sie einfach auf einen der folgenden Buttons:

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Ihr Ansprechpartner

Dennis Neumann

Büronummer: +49 40 556 216 0
Handynummer: +49 15259659415
E-Mail: info@fm-hh24.de