Private Altersvorsorge - Finanzmanagement Hamburg

Private Altersvorsorge


Riester-Rente - Geschenktes Geld vom Staat

Die Förder-Rente oder auch Riester-Rente ist eine ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Bei der Förder-Rente handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die mit staatlichen Leistungen gefördert werden. Fördergrundlage sind ein (ab 2002) bis vier (ab 2008) Prozent des Jahresbruttoeinkommens, auf die eine staatliche Zulage (aufgeteilt in eine Grundzulage und eine Kinderzulage, siehe dort) gewährt werden. Der Begriff Riester-Rente leitet sich ab vom Bundesarbeitsminister Walter Riester, in dessen Amtszeit diese staatliche Förderung eingeführt wurde.

Neben Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft sind auch Beamte, Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes förderberechtigt. Durch den staatlichen Zuschuss und die steuermindernde Abzugsfähigkeit ist die Förder-Rente ein sehr interessantes Produkt für alle Förderberechtigten.

Um Ihnen ein konkretes Angebot zu unterbreiten und für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Rürup-Rente - Für Selbstständige: Vorsorgen und Steuern sparen!

Die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente ist eine ab Januar 2005 eingeführte staatlich geförderte Rentenart, die die bisherigen Altersvorsorgeformen ergänzt. Bei der Basis-Rente werden schrittweise steigend die Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd eingesetzt. Ab 2005 können Alleinstehende jährlich 12.000 EUR (Verheiratete 24.000 EUR) steuermindernd geltend machen; der Betrag erhört sich pro Jahr um zwei Prozent und erreicht 2025 mit 20.000 EUR (Verheiratete 40.000 EUR) die Obergrenze. Es gelten allerdings umfangreiche Sonderbestimmungen.

Die Basis-Rente ist in ihrer Leistungsstruktur an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt. Zu ihr gehören alle Produkte, bei denen "die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind."

Die Basis-Rente ist damit gerade für Selbstständige ein sehr interessantes Produkt. Mit der Basis-Rente können sie erstmals Altersvorsorge in einem erheblichen Umfang steuermindernd geltend machen.

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Private Rentenversicherung - Flexibilität und Garantiezinsen!

Die "klassischen" privaten Lebens- und Rentenversicherungen unterscheiden sich grundsätzlich durch zwei Parameter.

Bei der Lebensversicherung wird immer eine Todesfallsumme mitversichert. Eine Rentenversicherung dagegen kann mit und ohne Todesfallschutz abgeschlossen werden. Daher bietet die Rentenversicherung ohne Todesfallschutz bei gleichem Beitrag in der Regel höhere Ablaufleistungen als eine Lebensversicherung.

Bei der Rentenversicherung können Sie zum Vertragsende zwischen einer Rente und einer Einmalzahlung wählen. Bei einer Lebensversicherung haben Sie nur die Möglichkeit der Einmalauszahlung. Eine private Rentenversicherung ist ein sehr sicheres und flexibles Vorsorgeprodukt. Sie bietet eine garantierte Mindestverzinsung und es besteht jederzeit die Möglichgkeit den Rückkaufwert zu beleihen oder sich auszahlen zu lassen.

Steuerlich unterscheidet sich die private Rentenversicherung von den anderen Renten-Produkten. Die Einzahlungen sind nur im geringen Umfang steuerlich mindernd abzusetzen. Dafür wird die Auszahlung steuerlich gefördert:

Bei der Kapitalauszahlung muss der Ertragsanteil nur zu 50% versteuert werden (Mindestlaufzeit: 12 Jahre, Mindestalter bei Auszahlung: 60 Jahre). Bei Auszahlung als lebenslange Rente müssen sogar nur 18% der Rente als Einkommen versteuert werden.

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Ihr Ansprechpartner

Dennis Neumann

Büronummer: +49 40 556 216 0
Handynummer: +49 15259659415
E-Mail: info@fm-hh24.de