Vergleich der 3 Schichten - Finanzmanagement Hamburg

Vergleich der 3 Schichten


Steuervorteile jetzt oder später

Altersvorsorge mit Vorteilen im Berufsleben

 

VorsorgeproduktVorteilNachteil
Gesetzliche RentenversicherungDie Beiträge sind dieses Jahr - unter Anrechnung des Arbeitgeberbeitrags - bis zur Höhe von 62 Prozent Sonderausgaben. In den nächsten 19 Jahren steigt der Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025 an. Maximal sind es 20 000 / 40 000 Euro im Jahr (Alleinstehende / Ehepaare), die das Finanzamt anerkennt.Die Rente, die steuerpflichtig ist, steigt für jeden Jahrgang von Rentnern bis zum Jahr 2040 an. Wer 2006 in Rente geht, erhält 52 Prozent Rente steuerpflichtig. Wenn die Rente frühestens im Jahr 2040 beginnt, sind es 100 Prozent.
Rürup-RentenversicherungDie Beiträge sind dieses Jahr bis zur Höhe von 62 Prozent Sonderausgaben. In den nächsten 19 Jahren erhöht sich der Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. Maximal sind es 20 000 / 40 000 Euro im Jahr (Alleinstehende / Ehepaare), die das Finanzamt zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke anerkennt.Die Rente ist wie die gesetzliche Rente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil ist für jeden Jahrgang von Rentnern verschieden. Bis zum Jahr 2040 steigt er auf 100 Prozent.
Riester-VertragDie Beiträge bestehen aus eigenen Einzahlungen und Zulagen, die der Staat in den Vertrag einzahlt. Der Beitrag vom Staat beträgt 114 Euro Grundzulage (ab 2008: 154 Euro) und 138 Euro Zulage für jedes Kind (ab 2008: 185 Euro), für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Der selbst eingezahlte Beitrag muss zusammen mit den Zulagen vom Staat 3 Prozent (ab 2008: 4 Prozent) des Rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen, höchstens aber 1 575 Euro im Jahr (ab 2008: 2 100 Euro jährlich). Sonst gibt es weniger Zulage. In der Steuererklärung können Riester-Sparer für die Zulagen vom Staat und die eigenen Beiträge den Abzug als Sonderausgaben beantragen. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug größer als die Zulagen, bekommen sie die Differenz über den Steuerbescheid.Die Rente oder Kapitalauszahlung ist im Alter voll steuerpflichtig.
Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse und -fondsDie Beiträge zweigt der Arbeitgeber vom Lohn ab. Sie sind bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei. Das sind 2006 bis zu 2 520 Euro. Für den steuerfrei eingezahlten Lohn sparen Arbeitnehmer außerdem bis 2008 die Sozialabgaben. Zusätzlich können Arbeitnehmer - ohne Ersparnis von Sozialabgaben - 1 800 Euro Lohn im Jahr steuerfrei investieren, wenn sie nicht schon eine Direktversicherung oder einen Pensionskassen-Vertrag aus der Zeit vor 2005 haben, in die sie pauschal versteuert Lohn einzahlen.Die Rente oder Kapitalauszahlung ist später voll steuerpflichtig.
Betriebliche Altersvorsorge: Unterstützungskasse und DirektzusageDie Beiträge zweigt der Arbeitgeber vom Lohn ab. Sie sind in beliebiger Höhe steuerfrei. Für Beiträge bis 2 520 Euro im Jahr sparen Arbeitnehmer bis 2008 auch die Sozialabgaben.Die Werkspension oder Kapitalauszahlung ist später wie Arbeitslohn voll steuerpflichtig.

 

 

Altersvorsorge mit Vorteilen im Alter

 

VorsorgeproduktVorteilNachteil
Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht,
auch fondsgebundene

Die Rente ist später nur zum Teil steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil hängt - auch bei nicht geförderten Sofortrenten - vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist sehr viel niedriger als bei der gesetzlichen Rente.

Die Kapitalauszahlung ist zwar grundsätzlich nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Das lässt sich aber mit einem Vertrag, der mindestens 12 Jahre läuft und Versicherten frühestens mit 60 Jahren das Kapital auszahlt, verhindern. Unter diesen Bedingungen ist nur die Hälfte vom Kapital, das nach Abzug der Beiträge bleibt, steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil gehört zu den Kapitaleinnahmen, von denen der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale von zusammen 1 421 / 2 842 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) abgehen. Ab 2007 sinkt die steuerfreie Grenze auf 801 / 1 602 Euro.

Die Beiträge müssen Versicherte ohne Steuer-, Sozialabgabenersparnis und staatliche Zulagen finanzieren. Das gilt auch for Sofortrentenversicherungen gegen Einmalbetrag, die keine Rürup-Versicherung sind.
KapitallebensversicherungDie Kapitalauszahlung ist grundsätzlich nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und der Versicherte frühestens mit 60 Jahren das Kapital erhält, gelten aber dieselben Steuervorteile wie bei Rentenversicherungen mit Kapitalauszahlung.Die Beiträge müssen Versicherte ohne Steuer-, Sozialabgabenersparnis und Zulagen finanzieren.

 

 

 

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Dennis Neumann

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