Krankenversicherung - Finanzmanagement Hamburg

Krankenversicherung



Private Krankenversicherung

Dies sollten Sie wissen

In Deutschland haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Wofür Sie sich letztlich entscheiden, wird größtenteils von Ihren persönlichen Lebensumständen bestimmt. Da Ihre Wahl Ihre künftigen Finanzen jedoch entscheidend beeinflussen kann, sind Sie in jedem Fall gut beraten, wenn Sie sich eingehend mit dieser Thematik befassen und umfassend darüber informieren.

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In diesem Bereich der Krankenversicherung haben Sie es mit den unterschiedlichsten Anbietern, Leistungen und Aufnahmekriterien zu tun, deshalb möchten wir Ihnen mit nachfolgendem Überblick eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten.

Sie haben Fragen, wir die Antworten:

Zahlreiche Vorteile in der Privaten

Während Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen ein Mindestniveau an Versicherungsschutz bieten, können die privaten Krankenversicherungen mit dem entscheidenden Vorteil eines umfassenden Leistungsspektrums aufwarten.

Der Vorteil, der für Sie unmittelbar erfahrbar sein wird, ist die bevorzugte Behandlung, die  niedergelassene Ärzte und Zahnärzte Ihnen im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes zukommen lassen werden. Privatversicherer sind im Allgemeinen mit erheblich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen beteiligt als die gesetzlichen Kassen, was Ihnen dann auch den Vorteil der bevorzugten Behandlung verschafft. Aber Sie können noch mehr erwarten. So können Sie beispielsweise Ihren Arzt frei wählen, bekommen Ihre Kosten voll erstattet und kommen in den Genuss einer bevorzugten Behandlung, sollten Sie sich einmal krankheitsbedingt für einen stationären Aufenthalt in eine Klinik begeben müssen.

Sie können in der Privatversicherung ein ganz auf Ihre persönlichen Prioritäten ausgerichtetes Leistungspaket auswählen. Das von Ihnen ausgewählte Leistungsspektrum bestimmt dann die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge. Sollten Sie Single und/oder kinderlos sein oder auch zu den Gutverdienern zählen, können Sie bei Privatversicherungen in der Regel einen günstigeren Versicherungsschutz in Anspruch nehmen als gesetzliche Pflichtversicherungen Ihnen bieten könnten.


Wer darf sich privat krankenversichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte

Ob Sie nun selbstständig oder freiberuflich tätig sind, Sie können sich in jedem Fall privat krankenversichern. Auch die Höhe Ihres Einkommens spielt in diesem Fall keine Rolle. Als Arbeitnehmer sind Sie jedoch an eine bestimmte Höhe Ihres Einkommens gebunden, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, wenn Sie sich privat krankenversichern wollen: Diese sieht vor, dass sie drei Jahre hintereinander mehr als 49.500,00 Euro verdienen müssen (entsprechend 4.125,00 Euro im Monat; Stand 2011).

Beamte und Beihilfeberechtigte wie beispielsweise Richter oder Abgeordnete können sich in der Regel ebenfalls privat krankenversichern.

Die Private ist oft günstiger

Eigenverantwortlichkeit hat ihren Preis. Das wissen selbstständige Unternehmer und Freiberufler nur allzu gut, schließlich müssen sie auch selbst Sorge tragen für ihre persönliche Vorsorge und Absicherung. Angesichts dieser finanziellen Belastung werden sie es besonders zu schätzen wissen, dass sie schon bei durchschnittlichem Einkommen den oftmals günstigeren Krankenversicherungsschutz eines privaten Versicherers in Anspruch nehmen können. Von diesem Vorteil profitieren besonders gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die mit beiden Beinen im Berufsleben stehen.

Um auch im Rentenalter einen Teil des Versicherungsbeitrages decken zu können, empfiehlt es sich, Geld beiseite zu legen und zumindest einen Teil der Ersparnisse profitabel anzulegen.


Was bietet die private Krankenversicherung?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherer sind in der Regel nicht nur günstiger als die der gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern auch umfangreicher. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen entscheidet darüber, wie hoch Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag ausfällt.

Bevorzugte Behandlung

Der Vorteil, der für Sie im Hinblick auf die Leistungsstärke unmittelbar erfahrbar sein wird, ist die bevorzugte Behandlung, die niedergelassene Ärzte und Zahnärzte Ihnen im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes zukommen lassen werden. Privatversicherer sind im Allgemeinen mit erheblich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen beteiligt als die gesetzlichen Kassen, was Ihnen dann auch den Vorteil der bevorzugten Behandlung verschafft.

Hochwertige Leistungen

Als Privatpatient haben Sie die Qual der Wahl. Sie entscheiden, welche Leistungen Ihnen wirklich wichtig sind, und bestimmen damit Ihren jeweiligen Tarif. So können Sie beispielsweise Ihren Arzt frei wählen, Sie bekommen selbst für alternative oder teure Behandlungen die Kosten in vollem Umfang erstattet, und Sie sind befreit von Zuzahlungen zu Medikamenten oder Behandlung durch Heilpraktiker. Auch die häufig aufwändigen und kostspieligen Zahnbehandlungen werden bei dem entsprechenden Tarif bis zu 100 Prozent erstattet, das gilt selbst für Implantate und sonstige hochwertige Zahnersatz-Lösungen.

Sollten Sie einmal einen Klinikaufenthalt benötigen, können Sie mit dem von Ihnen gewählten Tarif sicherstellen, dass Sie vom Chefarzt behandelt und im Ein- oder Zweibettzimmer und einem Krankenhaus Ihrer Wahl untergebracht werden.

Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Als Pflichtversicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für weitergehende Leistungen abzusichern mit der Zahlung von relativ niedrigen zusätzlichen Beiträgen. Als freiwillig Versicherter in einer privaten Krankenversicherung haben Sie jedoch günstigeren Zugang zu einem breiteren Leistungsspektrum.

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Hier finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie der Krankenzusatzversicherung.

Im Krankenhaus (stationär)

Gesetzliche KVKrankenzusatztarifPrivate KV
Auswahl des KrankenhausesNächstgelegenes Krankenhaus.
Keine Privatklinik
Je nach Tarif.
Meist freie Auswahl.
Vorherige Abstimmung mit Gesellschaft wird empfohlen.
Freie Auswahl.
Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. 
Vorherige Abstimmung mit Gesellschaft wird empfohlen.
Unterbringung im KrankenhausMehrbettzimmerJe nach Tarif: Einbettzimmer oder ZweibettzimmerFreie Auswahl.
Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft.
Vorherige Abstimmung mit Gesellschaft wird empfohlen.
Behandelnder ArztDiensthabender ArztMeist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für KrankenhausbehandlungenKostenübernahme durch die gesetzliche KV. Allerdings Höchstgrenzen bei der Erstattung.Je nach Tarif.
Meist höhere Erstattung als in der GKV.
Je nach Tarif.
Meist höhere Erstattung als in der GKV

Leistungen niedergelassener Ärzte

Gesetzliche KVKrankenzusatztarifPrivate KV
Auswahl des ArztesBeschränkt auf KassenärzteFreie ArztwahlFreie Arztwahl
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen.Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen etc.)Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer NotwendigkeitJe nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich.
VorsorgeuntersuchungenEingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei MännernJe nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
PsychotherapieNach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische PsychotherapeutenJe nach Tarif unterschiedlich.Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung.
HeilpraktikerleistungenKeine HeilpraktikerleistungenJe nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV.Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV.

Zahnarztleistungen

Gesetzliche KVKrankenzusatztarifPrivate KV
Zahnbehandlung100% (aber nur für zugelassene Leistungen)Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
ZahnersatzMindestens 50 %. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen 65 %. Eingeschränkter Geltungsbereich.Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.Je nach Tarif. 50 - 100 % der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als in GKV.
Zahnarzthonorare100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen.Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.

 

 

Mit der Privaten sparen?

Jeder Zehnte ist privat versichert

Ob Sie nun eine gesetzliche Krankenkasse in Anspruch nehmen oder privat versichert sind, hat entscheidende Auswirkungen auf Ihr Budget. Sofern Sie Arbeitnehmer sind und für drei Jahre hintereinander nachweisen können, dass Sie monatlich mehr als 4.125,00 Euro im Monat brutto verdienen, können Sie sich privat versichern. Ansonsten sind Sie an die gesetzlichen Kassen gebunden (Stand 2011).

Sollten Sie über diesem Limit liegen, ob nun als Beamter oder Selbstständiger, haben Sie die Möglichkeit, die häufig günstigere private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies trifft heutzutage bereits auf jeden zehnten Deutschen zu.

Gutverdiener können bei den Privaten sparen

Bei Pflichtversicherten in gesetzlichen Kassen richtet sich der Versicherungsbeitrag prozentual nach ihrem Einkommen. Besonders Geringverdiener werden dies zu schätzen wissen wie auch den Umstand, dass in den gesetzlichen Kassen Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert sind, die selbst nicht erwerbstätig sind. Das Leistungsspektrum ist allerdings auf gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistungen beschränkt.

Für Privatversicherte gestaltet sich ihr Gesundheitsschutz jedoch erheblich preisgünstiger. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass als Bemessungsgrundlage nicht das Einkommen, sondern das Eintrittsalter dient. Hiervon profitieren vor allem Singles mit gutem Einkommen und kinderlose Ehepaare, die voll im Berufsleben stehen, besonders, wenn sie sich schon in jungen Jahren für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Grundsätzlich ist allerdings nicht nur die Höhe der Beiträge relevant, sondern auch, was Sie dafür bekommen. Und da haben Sie bei den Privatversicherungen Zugang zu einem weit breiteren Spektrum, als es im Rahmen des Mindeststandards der gesetzlichen Kassen möglich wäre. Sie können Ihren Versicherungsschutz also auf Ihre ganz individuellen Bedürfnisse und Ansprüche anpassen, indem Sie sich für den entsprechenden Tarif entscheiden. Zudem haben Sie als Selbstständiger die Möglichkeit, den andernfalls möglicherweise ruinösen Ausfall Ihres Einkommens aufgrund von Krankheit mit Hilfe der Krankentagegeld-Versicherung aufzufangen.


Was kostet die private Krankenversicherung?

Sie bestimmen den Beitrag

Wieviel Sie letztlich für Ihre private Krankenversicherung bezahlen, hängt davon ab, welche Leistungen Sie im Fall des Falles in Anspruch nehmen wollen. Das Spektrum reicht von einem günstigen Angebot, das Ihnen nur die Mindestleistungen bietet, bis hin zu einem umfassenden Angebot, bei dem alle Eventualitäten berücksichtigt sind und umfänglich und optimal auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Prioritäten eingegangen wird.

Neben dem Eintrittsalter sind weitere Kriterien für die Höhe Ihrer monatlich zu entrichtenden Beiträge Ihr Alter, Geschlecht und gegebenenfalls Vorerkrankungen sowie die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung.

Darüber hinaus wird es von den Krankenversicherern häufig honoriert, wenn ihre Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, indem beispielsweise ein bis drei Monatsbeiträge erstattet werden.

Gesundheitscheck beim Arzt

Es versteht sich von selbst, dass die Versicherer wissen wollen, mit wem Sie es zu tun haben, wenn sie jemanden versichern. Folglich kommt vor Vertragsabschluss erst einmal das leidige Ausfüllen eines mehr oder weniger umfangreichen Fragebogens auf Sie zu. Die Fragen drehen sich hauptsächlich um Vorerkrankungen, sofern es sie gibt, und eventuelle Gesundheitsrisiken. Unter Umständen besteht die Versicherung auch darauf, dass Sie einen Arzt aufsuchen für einen Gesundheitscheck.

Beachten Sie: Die Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes hängt davon ab, dass Sie die Fragen auf dem Fragebogen der Versicherung und auch die Fragen des Arztes anlässlich dieses Gesundheitschecks wirklich ehrlich beantworten. Falsche Angaben können dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz einbüßen ausgerechnet dann, wenn Sie ihn brauchen.


Wie finde ich die richtige Private Krankenversicherung?

Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung müssen Sie sich zunächst mit zahlreichen Anbietern und den unterschiedlichsten Produkten und Tarifen auseinandersetzen.

Prüfen Sie die Angebote sorgfältig. So vermeiden Sie es, sich später möglicherweise über eine Fehlentscheidung ärgern zu müssen. Unsere Experten beraten Sie gerne, um Ihnen den Entscheidungsprozess zu erleichtern.

Aufgrund der Komplexität der Materie möchten wir Ihnen dringend nahelegen, bei Ihrer Entscheidung fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so stellen Sie sicher, dass keine möglicherweise entscheidenden Details übersehen werden. Auf Wunsch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, um Sie mit einem sachkundigen und unabhängigen Berater in Verbindung zu bringen, der Ihnen mit seinen Fachkenntnissen und einer Analyse Ihrer individuellen Risikobelastung hilft, den ganz speziell auf Sie und Ihre Ansprüche abgestimmten Versicherungsschutz zu wählen.


Die Beitragsentwicklung bei den Privaten

Sicherlich sind Ihnen aus den Medien schon mehr oder weniger vertraut mit der Problematik der kontinuierlich steigenden Kosten im Gesundheitswesen, die sich zwangsläufig auch auf die Beiträge der privaten Krankenversicherung auswirken. Da Sie als Ruheständler in der Regel Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, kann es hier zu finanziellen Engpässen kommen.

Um Ihre Beiträge auch im höheren Alter einigermaßen stabil zu halten, wurde eine besondere Altersbeitragssicherung eingerichtet, die aus zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren gespeist wird.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Erreichen des 65. Lebensjahres einen preiswerten Standardtarif in Anspruch zu nehmen, der Ihnen zumindest die Leistungen einer gesetzlichen Kasse sichert und dabei Ihr monatliches Budget entlastet. Zudem steht es Ihnen frei, auf anspruchsvolle Leistungen wie beispielsweise Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus zu verzichten und dadurch die monatlichen Beiträge zu reduzieren.

Eine weitere Option haben Sie, indem Sie das angelegte Geld aus der generierten Prämienersparnis zum Einsatz bringen.

Rückkehr in die Gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich

Wenn Sie erwägen, aus einer gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie nach einmal erfolgtem Wechsel – sollten Sie dann noch einmal Ihre Meinung ändern - nicht immer und in jedem Fall wieder zurückkommen können. Der Gesetzgeber hat hier Beschränkungen auferlegt, um sicherzustellen, dass niemand sich nur die „Rosinen aus dem Kuchen“ picken kann, indem er als junger Mensch die niedrigen Beiträge der Privatversicherer zahlt, um dann später im Alter durch einen erneuten Wechsel von den stabilen Tarifen der gesetzlichen Kassen zu profitieren.

Es ist jedoch möglich, erneut in die gesetzliche Kasse aufgenommen zu werden. Allerdings muss dafür das Einkommen des Versicherten ein Jahr lang kontinuierlich unter dem bei 49.500 Euro angesetzten Limit der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2011) liegen. Die Nachweispflicht liegt bei Ihnen. Sollten Sie allerdings das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist ein erneuter Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche nicht möglich.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit

Der Gesetzgeber bietet Ihnen noch eine weitere Option: Die können sich auf Antrag auch gänzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Das könnte unter Umständen für Sie interessant sein, wenn Sie trotz gesunkener Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze weiterhin in der Privaten bleiben wollen. In diesem Fall können Sie jedoch auf keinen Fall wieder zurück in die gesetzliche Kasse.

Es gibt allerdings einen Sonderfall: Arbeitslosigkeit. Sobald Sie sich arbeitslos melden, wird die Arbeitsbehörde die erneute Aufnahme in der gesetzlichen Kasse veranlassen.

Wie so häufig im Leben gibt es jedoch auch hier einen Haken: in dem Moment, wo Sie Ihre private Krankenversicherung kündigen und erneut einer gesetzlichen Kasse beitreten, verlieren Sie sämtliche Altersrückstellungen, die sich im Laufe der Zeit auf Ihrem Konto bei Ihrer privaten Krankenversicherung angesammelt haben.


Änderungen durch die Gesundheitsreform 2007

Einführung eines Basistarifes:

Seit dem 1.7.2007 gibt es eine verbesserte Übersicht über die Angebote der privaten Krankenversicherer in Form eines Standardtarifs, der in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Diese Möglichkeit steht jedem bereits privat Versicherten offen. Die jeweiligen Beiträge richten sich nach Alter und Geschlecht. Der Versicherer darf in dem Fall keine Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen auf den Krankenversicherungsbeitrag aufschlagen.

Seit dem 1.1.2009 wurde dieser Standardtarif durch den Basistarif abgelöst. Für diesen Basistarif hat der Gesetzgeber einen Höchstbeitrag vorgesehen, der dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kasse (zur Zeit etwa 500 Euro) entspricht.

Sollte Ihr Ehepartner ebenfalls in einem Basistarif versichert sein, liegt die Höchstgrenze der Prämie für Sie beide zusammen bei 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Von der Gesetzlichen in die Private:

2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer bei einem Jahreseinkommen von 49.500,00 Euro entsprechend monatlich 4.125,00 Euro. Sofern Ihr Einkommen diese Pflichtgrenze übersteigt, steht es Ihnen frei, von einem gesetzlichen zu einem privaten Krankenversicherer zu wechseln. Hier gibt es mit der Gesundheitsreform 2011 seit dem 1.1.2011 allerdings die Einschränkung, dass Ihr Gehalt zum Zeitpunkt des Wechsels schon seit mindestens ein Jahr lang über der Einkommensgrenze liegen muss wie ebenfalls zu Beginn des neuen Jahres. Wenn Sie zum 1.7.2011 den Wechsel von einer gesetzlichen Kasse in eine private Krankenversicherung anstreben, müssen Ihre Einnahmen demnach seit 2010 über der Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.162,50 Euro liegen.

Sofern Sie selbstständig oder beamtet und freiwillig gesetzlich versichert sind, fallen bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung alle diese Fristen und Beschränkungen weg.

Wechsel des privaten Krankenversicherers:

Der Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen wurde seit dem 1.1.2008 erleichtert: Sie können seitdem die Altersrückstellung, die sich beim Ihrem bisherigen Versicherer angesammelt hat, im Umfang des Basistarifs zum neuen Privatversicherer mitnehmen. Durch diese Mitnahme der Altersrückstellung ist sichergestellt, dass Ihre Beiträge im Alter auch nach dem Wechsel relativ stabil bleiben.

Diese neue Mitnahmebestimmung gilt in vollem Umfang allerdings erst ab 2013. In den ersten fünf Jahren ist sie beschränkt auf alle, die das 40. Lebensjahr überschritten haben. Ihrem neuen Privatversicherer obliegt es, die Beiträge nach dem Eintrittsalter berechnen, in dem Sie Ihre alte Versicherung abgeschlossen haben.

Wenn Sie nicht krankenversichert sind:

Da der Gesetzgeber den Krankenversicherungsschutz für alle Menschen sicherstellen möchte, haben Sie seit dem 1.7.2007 die Möglichkeit, immer in Ihre letzte Krankenversicherung - gesetzlich oder privat - zurückzugehen, sollten Sie aus welchem Grund auch immer den Versicherungsschutz einmal verloren haben.

Für den Fall, dass Sie als deutscher Bundesbürger nach einem Auslandsaufenthalt ohne Krankenversicherungsschutz in die BRD zurückkommen, richtet sich die Zuordnung nach Ihrem Status vor dem Auslandsaufenthalt: Waren Sie vorher Arbeitnehmer, steht Ihnen der Weg in die gesetzliche Krankenkasse offen.  Waren Sie vorher freiberuflich, selbstständig, beamtet oder Soldat, steht Ihnen die private Krankenversicherung offen.

Ihr Ansprechpartner

Dennis Neumann

Büronummer: +49 40 556 216 0
Handynummer: +49 15259659415
E-Mail: info@fm-hh24.de