Zusatz-Krankenversicherung - Finanzmanagement Hamburg

Zusatz-Krankenversicherung


Günstige Zusatzabsicherung

Mit Abschluss einer günstigen Zusatzabsicherung haben Sie die Möglichkeit, Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und dennoch Leistungen in Anspruch zu nehmen, die Ihnen sonst nur bei privaten Versicherern geboten werden.

Auch bei der Kranken-Zusatzversicherung haben Sie Wahlmöglichkeiten, um mit den jeweils angebotenen Tarifen Ihren individuellen Bedürfnissen weitestgehend gerecht zu werden. Ein Beispiel wäre die Eigenbeteiligung für Medikamenten- und Behandlungskosten, die Sie mit der entsprechenden Police steuern können.

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Sie haben Fragen, wir die Antworten:

Wichtige Lücken schließen

Angesichts der Entwicklung auf dem Gesundheitssektor können Sie davon ausgehen, dass sich die Kluft zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten weiter vertieft. Nicht jeder hat die Möglichkeit, von einer gesetzlichen Kasse in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Doch immerhin lässt sich mit einer ergänzenden Zusatzversicherung das Angebot Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung soweit aufstocken, dass wichtige Lücken weitestgehend geschlossen werden können.

Mit Hilfe dieser privaten Krankenzusatzversicherung können Sie Kosten abfedern, die von den gesetzlichen Kassen gar nicht oder nur teilweise getragen werden. Denken Sie beispielsweise an die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, hochwertigen Zahnersatz, Behandlungen bei Ihrem Heilpraktiker oder auch die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus.

Je nach Ihren individuellen Ansprüchen können Sie wählen, welche gesundheitlichen Leistungen Sie unbedingt abgesichert wissen wollen – sei es nun für ambulante oder stationäre Behandlung oder auch Zahnbehandlung. Nehmen Sie sich die Zeit, die unterschiedlichen Leistungsangebote zu vergleichen. Ein sorgfältiger Vergleich kann Ihnen unter Umständen künftig viel Geld sparen. Sie können beispielsweise durchaus erleben, dass das Angebot der gesetzlichen Kasse preislich über dem Angebot eines privaten Krankenversicherers liegt - bei gleicher Leistung.


Leistungsumfang

Sie bestimmen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, und dann entscheiden Sie, welcher Tarif Ihren Anforderungen entspricht. Die unterschiedlichen Tarifkategorien helfen Ihnen bei der Orientierung:

Stationäre Tarife

Unter diesem Oberbegriff finden Sie

  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus,
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder
  • Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten
  • Krankenhaus-Tagegeld
  • Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit

Ambulante Tarife

Dazu zählen

  • alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie
  • Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte

Leistungen für Zahnersatz und Sehhilfen sowie eine Pflege-Zusatzversicherung zur Vorsorge für den Pflegefall können ebenfalls ratsam sein.

Sollten Sie viel auf Reisen sein, empfiehlt es sich, einen besonderen Blick auf die private Auslandsreise-Krankenversicherung zu werfen, um im Ernstfall die Behandlungskosten im Ausland oder auch den kostspieligen Krankentransport zurück nach Hause bezahlt zu bekommen. Auch hier gilt, was für andere wichtig sein mag, trifft nicht zwangsläufig auch für Sie zu. Deshalb prüfen Sie sorgfältig, wo Ihre Prioritäten liegen, und treffen Sie dann Ihre Entscheidung.

Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Ihre Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bedeutet nicht zwangsläufig ein Hindernis für einen optimalen Versicherungsschutz, denn für verhältnismäßig niedrige Beiträge  können Sie Zusatzleistungen versichern und somit mögliche Versorgungslücken schließen.

Unter Umständen kommt aber auch eine private Krankenversicherung als günstigere Alternative in Betracht.

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Verschaffen Sie sich eine Übersicht über die Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Wer sollte sich versichern?

 Machen Sie sich darauf gefasst, dass die gesetzlichen Kassen aufgrund der Entwicklung auf dem Gesundheitssektor Ihr Leistungsspektrum immer weiter einschränken müssen. Doch Sie haben grundsätzlich immer die Möglichkeit, die dadurch entstehenden Versorgungslücken aufzufüllen und Ihren Versicherungsschutz auf ein Niveau zu bringen, wie es sonst nur private Krankenversicherungen bieten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nun Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse sind.

Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind, bietet es sich an, für einen optimierten Versicherungsschutz in einen leistungsstärkeren Tarif bei Ihrem jetzigen Versicherer zu wechseln. Ihre individuellen Bedürfnisse und Ansprüche sollten das einzige Kriterium dafür sein, welche zusätzlichen Leistungen gegebenenfalls abgesichert werden sollten.

Sollte Ihnen sehr an erstklassiger medizinischer Versorgung gelegen sein bei Verringerung Ihrer finanziellen Belastung im Krankheitsfall empfiehlt sich eine private Krankenzusatzversicherung.

Kosten der Krankenzusatzversicherung

Ihr Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sind ausschlaggebend für die Höhe der zu zahlenden Beiträge zur Krankenzusatzversicherung.

Je jünger Sie bei Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung sind, desto günstiger fällt naturgemäß der Beitrag aus.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand

Ihr Gesundheitszustand ist für die privaten Krankenversicherer ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Festsetzung der Beitragshöhe. Folglich müssen Sie bei Ihrem Antrag auf Abschluss einer Krankenzusatzversicherung eine Menge Fragen über Ihr gesundheitliches Befinden beantworten. Dazu zählen Fragen im Hinblick auf vergangene Krankheiten, Unfälle, Klinikaufenthalte oder auch Zahnbehandlungen.

Sie müssen damit rechnen, dass für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen Beitragszuschläge erhoben werden. Unter Umständen werden einzelne Erkrankungen auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt unter den Versicherern keinen einheitlichen Standard bei der Bewertung von Risiken. Folglich gibt es unterschiedliche Bewertungen und somit lohnt sich für Sie unbedingt ein sorgfältiger Vergleich.

Beiträge steuerlich absetzbar

Der Gesetzgeber unterstützt Sie bei Ihrer Krankheits- bzw. Gesundheitsvorsorge, indem er Ihnen steuerlich entgegenkommt. Sie können Ihre Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung bei Ihrer Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen und im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in Grenzen absetzen. Auch Ihre Beiträge zur Pflegezusatzversicherung fallen unter diese Bestimmungen.

Thema Zahnversorgung

Erfahrungsgemäß steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform der Eigenanteil, den gesetzlich Krankenversicherte für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zahlen müssen. Und daran dürfte sich auch in Zukunft nichts ändern.

Von den gesetzlichen Kassen können Sie nur noch einen befundorientierten Festzuschuss erwarten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für die Mindestversorgung entscheiden oder einen Zahnersatz wollen, mit dem auch ästhetischen Ansprüchen Genüge getan wird.

Hier kommt eine private Zahnzusatzversicherung zum Tragen, denn damit können Sie die Lücke schließen, die zwischen den tatsächlichen Kosten für Zahnersatz und der Kassenleistung klafft. Und je nach Tarif haben Sie die Wahl zwischen einer anteiligen oder vollständigen Kostenerstattung. Sie können ebenfalls wählen, ob Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet werden sollen und/oder die Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen).

Manche Versicherer koppeln ihre Zahnzusatztarife allerdings an ihre stationären oder ambulanten Grundtarife. Diesen Punkt sollten Sie also speziell im Auge behalten.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet

Verständlicherweise wollen sich Versicherer absichern, dass nur die Kosten für rechtmäßig eingeforderte Leistungen erstattet werden. Deshalb wird von Ihnen vor Vertragsabschluss normalerweise eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt verlangt. Fehlende Zähne haben für den Versicherten normalerweise einen Beitragszuschlag zur Folge.

Bei bereits eingeleiteten Zahnersatzmaßnahmen ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen. Das gilt für alle Anbieter. Sie können auch davon ausgehen, dass erst eine Wartezeit von acht Monaten verstrichen sein muss, bevor überhaupt irgendein Anspruch auf Kostenerstattung anerkannt wird.

Ihr Ansprechpartner

Dennis Neumann

Büronummer: +49 40 556 216 0
Handynummer: +49 15259659415
E-Mail: info@fm-hh24.de