Hierunter wird nicht nur der eigentliche Baukörper verstanden, sondern auch Einbauten wie z. B. eingebaute Schränke, fest verlegte Fußböden, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, zählt dazu, wie z. B. Brennstoffvorräte für Sammelheizungen, außen am Gebäude angebrachte Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen. Und natürlich auch Nebengebäude und Garagen oder Carports.
Sie können Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichern. Der Versicherungsumfang richtet sich ferner nach der vereinbarten Produktlinie.
Das ist generell versichert:
Außerdem schließt die Wohngebäudeversicherung von AXA eine kostenlose sechsmonatige Rohbauversicherung gegen Schäden durch Feuer und Blitzschlag ein.
Tritt z.B. der Fall ein, dass Ihr Gebäude durch einen Brand zerstört wird, erhalten Sie den ortsüblichen Neubauwert. Er richtet sich nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden. Darüber hinaus werden Ihnen die Mehrkosten ersetzt, die sich in der Zeitspanne zwischen Schadensfall und Wiederherstellung aufgrund von Preissteigerungen ergeben. Auch Mehrkosten wegen behördlicher Auflagen werden in bestimmten Grenzen erstattet.
Wird Ihr Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, erhalten Sie die Reparaturkosten für die Beseitigung der eingetretenen Schäden erstattet.
Die entstandenen Reparaturkosten werden Ihnen erstattet, sobald die notwendigen Feststellungen (z.B. durch ein Gutachten) getroffen werden konnten. Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben Sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Wurde Ihr Gebäude zerstört, erhalten Sie bis zur Wiederherstellung zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird gezahlt, sobald Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie, sobald sichergestellt ist, dass Sie das Gebäude wiederherstellen.
Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Hierbei handelt es sich um die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2002 – Wohnflächenmodell). Ferner gelten die mit dem Versicherer getroffenen Sondervereinbarungen, z.B. Bausteinbedingungen.
Dennis Neumann
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